Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII
Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können oder aus unterschiedlichen Gründen keine Existenz sichernde Rente aufbauen konnten und deshalb von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, erhalten durch die Grundsicherung eine Unterstützung, mit der das Existenzminimum abgedeckt werden kann. Die Grundsicherung soll somit sicherstellen, dass ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen genug Geld für den Lebensunterhalt haben und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Anspruch auf Grundsicherung haben entweder Personen ab 65 Jahren oder Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und für die das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Lebenspartners nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Bevor jedoch ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird, sollten Sie sich bei uns über die Voraussetzungen der Grundsicherung beraten lassen.