Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier
Lohnzuschüsse und Arbeitsassistenz für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber kann einen Lohnzuschuss der Arbeitsagentur beantragen, wenn er einen Mitarbeiter einstellt, der sonst nur schwer eine Arbeitsstelle gefunden hätte. Die Förderprogramme beziehen sich daher vor allem auf Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte, ältere oder jüngere Arbeitnehmer. Lassen Sie sich diesbezüglich vor Abschluss eines Arbeitsverhältnisses von uns beraten. Aber auch ein Arbeitgeber, der einen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigt, kann für Minderleistungen des Schwerbehinderten einen Ersatz zu fordern.
Auch besteht ein Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz, damit für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit einer Unterstützung am Arbeitsplatz für einfache Handreichungen besteht (Kopieren, Ordner aus dem Regal holen, Bücher umblättern, Mobilitätsassistenz, etc.).