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Rechtsanwalt / Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier

Online Scheidung

Rechtsanwalt / Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier

So funktioniert die Online Scheidung

Online Scheidung ganz einfach

Füllen Sie das Scheidungsformular der Online Scheidung kostenlos und unverbindlich aus.

Nach Eingang des Scheidungsformulars setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die anfallenden Kosten. Sollten wir noch Unterlagen benötigen, fordern wir diese ebenfalls an.

Erst nachdem Sie uns eine unterschriebene Vollmacht übermittelt haben, kommt das Mandatsverhältnis zustande. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

Sofern eine einvernehmliche Scheidung angestrebt wird, benötigt Ihr Ehepartner keinen eigenen Anwalt. Es reicht aus, wenn dem Familiengericht mitgeteilt wird, dass Ihr Ehepartner ebenfalls die Scheidung möchte. Hierdurch werden weitere Kosten gespart.

Jetzt bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin,  zu welchem Sie und Ihr Ehepartner persönlich erscheinen müssen. Zu diesem Termin begleiten wir Sie selbstverständlich.


Sofern die Voraussetzungen vorliegen (z. B. Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz IV), stellen wir für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.

Für die Wahrnehmung des Scheidungstermins stellen wir Ihnen keine Fahrtkosten in Rechnung.

Wir wirken bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags darauf hin, dass das Gericht den Gegenstandswert der Scheidung so gering wie möglich bemisst und Ihnen so wenig Kosten wie möglich entstehen.


Füllen Sie einfach unser Formular der Online Scheidung aus

– Daten des Ehepartners –

– Angaben zur Ehe/Scheidung –

– Angaben zum Einkommen –

Rechtsanwalt / Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier

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