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Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier

Scheidung nach kurzer Ehe

Sollten die Ehegatten nach kurzer Zeit feststellen, dass die Eheschließung ein Fehler war, die Ehe kinderlos geblieben ist und in der kurzen Zeit kein gemeinsames Vermögen gebildet wurde, kann die Ehe schneller geschieden werden. Grund hierfür ist, dass der zeitaufwendige Versorgungsausgleich bei einer kurzen Ehe (wenn zwischen Heiratsdatum und Zustellung des Scheidungsantrages nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind) nur auf Antrag durchgeführt wird.

Auch bei der Scheidung einer kurzen Ehe muss jedoch ein Trennungsjahr eingehalten werden.

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