Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier
Kindergeld
Beim Kindergeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Monat der Geburt und besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Danach bleibt der Kindergeldanspruch nur bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder als arbeitssuchend gemeldet ist. Die Leistungen werden dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bezahlt.