Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier
Verkehrsunfall!
Was nun?
Rechtsanwälte Fischer & Rauschmaier
Wir helfen bei einem Verkehrsunfall
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall sind Sie mit der Unfallregulierung zunächst völlig auf sich alleine gestellt. Es ist daher immer ratsam, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen, da nur so gewährleistet werden kann, dass Sie kein Geld verschenken und alle berechtigten Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.
Versuchen Sie keinesfalls, den Schaden selbst zu regulieren. Bedenken Sie immer, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nur ihre eigenen Interessen vertritt und daher versuchen wird, Ihre Ansprüche so weit wie möglich zu kürzen. Auch wird die gegnerische Haftpflichtversicherung Sie mit Sicherheit nicht darauf hinweisen, dass Ihnen evtl. weitere Schadensersatzansprüche als die bereits geltend gemachten zustehen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (klassischerweise ist dies der typische Auffahrunfall) ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen.
Trifft Sie eine Teilschuld am Unfall, werden die Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Ganz problemlos funktioniert die Regulierung des Verkehrsunfall bei einer Teilschuld auch dann, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen. Diese übernimmt (bis auf eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung) sämtliche Anwaltskosten und deckt auch Ihr Kostenrisiko bei einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ab.
Als Geschädigter steht Ihnen ab einer Schadenshöhe von ca. 1.000,00 Euro das Recht zu, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Auch die Sachverständigenkosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Bei einer Teilschuld bekommen Sie die Sachverständigenkosten allerdings nur entsprechend der Haftungsquote erstattet. Auch Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt die Sachverständigenkosten nur bei Einholung eines Sachverständigengutachtens im gerichtlichen Verfahren, nicht jedoch im vorgerichtlichen Verfahren. Es ist daher bei einem teilweise selbst verschuldeten Unfall davon abzuraten, bereits im vorgerichtlichen Verfahren einen Sachverständigen zu beauftragen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Sie teilweise auf den Sachverständigenkosten „sitzen bleiben“.
Können wir Ihnen bei Ihrem Verkehrsunfall weiterhelfen? Dann füllen Sie doch am Besten gleich unser Kontaktformular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Selbstverständlich ist der Erstkontakt für Sie kostenlos: